Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen (§ 3 NHundG)
Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, müssen den Nachweis der Sachkunde Niedersachsen über eine theoretische und eine praktische Prüfung erbringen.
In Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde ab einem Alter von 12 Monaten. Damit Ihr Hund auch ohne Leine freilaufen darf, müssen Sie mit ihm eine Gehorsamsprüfung ablegen.