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17. August 2022

Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen (§ 3 NHundG)

Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen (§ 3 NHundG)

Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, müssen den Nachweis der Sachkunde Niedersachsen über eine theoretische und eine praktische Prüfung erbringen.

Sie können bei Frau Streicher sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil der Prüfung ablegen.

Informationen: https://www.hundeschule-spurlaut.de/hundef%C3%BChrerschein/niedersachsen/

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